Kommunalwahl Bayern
In Deutschland gibt es 4 verschiedene Wahlen. Bei uns in Bayern findet am 8. März 2026 die nächste Kommunalwahl statt.
In der Region Rosenheim werden dann 43 Bürgermeister*innen, 1 Landrat und 1 Oberbürgermeister gewählt. Auch die Mitglieder ihrer Parlamente, also Kreisräte, Stadträte und Gemeinderäte werden neu gewählt.
In der Stadt Rosenheim gibt es 2 Stimmzettel.
In den Gemeinden des Landkreises Rosenheim sind es 4 Stimmzettel!
Denn dort wird nicht nur für die Gemeinde, sondern auch für den Landkreis abgestimmt.
Wer wählen darf, sollte seine Stimme nutzen! Dass die Kandidat*innen mit den meisten Stimmen gewinnen, ist Demokratie. Die ist in Deutschland im Grundgesetz verankert.
In diesem LIFE HACK erklären wir, wie die Kommunalwahl funktioniert.
Wer darf was wählen?
Entscheidend ist, wo du wohnst!
Die Kommunalwahlen in Bayern finden alle 6 Jahre statt.
In großen sogenannten kreisfreien Städten (wie die Stadt Rosenheim) werden Oberbürgermeister*innen und Stadträt*innen gewählt.
In den kleineren Städten und Gemeinden wählt man ganz ähnlich den oder die 1. Bürgermeister*in und die Mitglieder des Stadt- oder Gemeinderats, aber zusätzlich auch noch den oder die 1. Landrät*in und die Kreisrät*innen.
Je nachdem wo man wohnt, gibt es also unterschiedlich viele Stimmzettel.
Stimmrecht ab 18
Man muss am Wahltag (also am 8.3.2026) 18 Jahre oder älter sein und seit mindestens 2 Monaten in Bayern wohnen. Außerdem muss man deutsche*r Staatsbürger*in sein oder Staatsbürger*in eines anderen EU-Lands. Und man darf nicht durch eine Gerichtsentscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sein. Dann bekommt man automatisch mit der Post an seine Wohnadresse eine Wahlbenachrichtigung zugeschickt.
Tipp: Wenn du noch nicht volljährig bist, kannst du deine Stimme bei der U18 Wahl abgeben! Sowohl in der Stadt Rosenheim als auch in mehreren Gemeinden gibt es in der Zeit vom 16. bis 27. Februar U18 Wahlbüros, zum Beispiel in Jugendtreffs. Die Infos dazu findest du auf der Webseite des Kreisjugendrings Rosenheim.
Die Wahl-Benachrichtigung
Auf der Wahlbenachrichtigung steht, wann und wo du wählen gehen darfst.
Du musst in dem Wahlraum zum Wählen gehen, der da angegeben ist. Wenn man zwingend woanders wählen möchte, z.B. weil der andere Ort nicht barrierefrei ist, kann man das auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung beantragen.
Wenn du bis zum 15. Februar 2026 noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hast, solltest du bei dir im Rathaus nachfragen, woran das liegt.
Briefwahl beantragen
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung findest du auch den Antrag für die Briefwahl – falls du am Tag der Wahl verreist bist oder in Ruhe zu Hause wählen möchtest. Am besten kreuzt du dann auch gleich an, dass du im Falle einer Stichwahl ebenfalls per Briefwahl wählen möchtest.
Unten links steht die Adresse, wo du deinen Antrag hinschicken musst. Wenn du ihn mit der Post verschickst, musst du das Porto dafür selbst bezahlen.
Achtung! Der Antrag auf Briefwahl muss spätestens am 27. Februar 2026 im Wahlamt angekommen sein!
Bürgermeister
Nur ein Kreuz
Die 1. Bürgermeister*innen werden genauso wie die 1. Landrät*innen direkt gewählt. Das heißt, auf dem Stimmzettel stehen die Namen der Personen, die für das Amt kandidieren. Jede Partei kann einen Kandidaten oder eine Kandidaten ins Rennen schicken. Es kann aber auch jemand Bürgermeister werden, der keiner Partei angehört.
Wer in deinem Wohnort für das Amt des Bürgermeisters kandidiert, erfährst du über Wahlplakate vor Ort oder über die Webseite des Rathauses.
Mein eigener Vorschlag
Die Kandidaten für das Amt des Bürgermeisters stehen mit Name, Partei und Beruf auf dem Stimmzettel.
Wenn dort nur eine Person steht, darf man in das leere Feld darunter seinen Wunsch-Bürgermeister eintragen. Dazu muss man den Namen und den Beruf der Person wissen. Es dürfen aber nur deutsche Staatsbürger ab 18 Jahren gewählt werden, die seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde wohnen.
Stichwahl
Wie für die Landrät*innen gilt auch für die Bürgermeister*innen, dass sie erst als gewählt gelten, wenn sie über 50% der Stimmen bekommen haben. Wenn bei der Wahl am 8. März kein Kandidat diese absolute Mehrheit erreicht, gibt es eine Stichwahl. Die findet am 22. März 2026 statt. Dann geht man erneut zur Wahl.
Wichtig: Für die Stichwahl benötigst du wieder deine Wahlbenachrichtigung! Wirf sie also auf keinen Fall gleich nach der Wahl am 8. März weg!
Ausnahme
Im Landkreis Rosenheim werden in 3 Gemeinden keine Bürgermeister gewählt: Bad Feilnbach, Eggstätt und Feldkirchen-Westerham. Das liegt daran, dass hier schon vorher neu gewählt werden musste, weil z.B. ein voriger Bürgermeister zurückgetreten ist.
Auch hier werden aber die Mitglieder für den Gemeinderat gewählt, sowie der Landrat und die Mitglieder des Kreistags. In diesen Gemeinden gibt es also ausnahmsweise nur 3 Stimmzettel.
Kreistag
Eine Partei wählen
Die wichtigen politischen Entscheidungen, die einen Landkreis betreffen, werden durch Abstimmung im Kreistag getroffen. Im Kreistag für den Landkreis Rosenheim sind 70 Kreisrät*innen. Deshalb hat man für die Wahl auch 70 Stimmen.
Auf den Stimmzetteln für die Mitglieder im Kreistag sind die Kandidat*innen in Listen nach Parteien sortiert. Wenn man seine Stimmen alle einer Partei geben möchte, kann man den Kreis neben dem Parteinamen ganz oben in der Liste ankreuzen. Die 70 Stimmen werden dann von oben nach unten mit je einer Stimme an die Kandidaten in der Liste verteilt.
Dieser Stimmzettel ist mit Abstand am größten. Tipp: Schau dir die Namen der Kandidaten schon vor der Wahl an! Vielleicht kennst du ein paar Personen und merkst dir schon mal, wen du wählen möchtest.
Personen wählen
Man kann seine Stimmen auch auf einzelne Personen verschiedener Parteien verteilen. Dafür macht man in dem Feld vor dem Namen des Kandidaten oder der Kandidatin kein Kreuz, sondern schreibt eine Zahl von 1 bis 3. Wenn man eine 3 einträgt, bedeutet das, dass man dieser Person 3 seiner 70 möglichen Stimmen gibt. Einer anderen Person gibt man vielleicht auch 3 Stimmen und wieder anderen nur 2 oder 1 Stimme.
Wenn man so vorgeht, muss man gut mitrechnen!
Wenn man weniger als seine 70 Stimmen vergibt, ist das nicht schlimm und die restlichen verfallen einfach. Wenn man aber aus Versehen mehr Stimmen vergibt, ist der ganze Stimmzettel ungültig!
Achtung: Manchmal steht eine Person mehrmals in einer Liste. Das ist erlaubt. Man darf ihr aber nicht mehr als insgesamt 3 Stimmen geben.
Beides geht auch
Es lässt sich auch beides kombinieren, in dem man seinen absoluten Lieblings-Kandidat*innen 3 oder weniger Stimmen gibt und dann ein Kreuz bei der Partei macht, die man am besten findet. Dann zählen zuerst die Kandidat*innen mit den Zahlen neben ihren Namen und die restlichen Stimmen werden der Reihe nach auf die Partei verteilt. Das Kreuz darf man aber nur bei einer Partei machen und nicht bei mehreren!
Man darf auch einzelne Namen aus einer Liste streichen, wenn man z.B. die Partei gut findet, aber eine Person absolut nicht wählen mag. Diese wird dann bei der Stimmverteilung übergangen.
Gut zu wissen: Wer sich unsicher ist, kann im Wahllokal um Hilfe bitten. Und wer bemerkt, dass er sich vertan hat, kann beim Wahlleiter vor Ort, um einen neuen Stimmzettel bitten.
Gemeinderat
Wieviele Stimmen?
Eine Stadt hat meist mehr Einwohner als eine Gemeinde. Deshalb werden für einen Stadtrat in der Regel mehr Mitglieder gewählt als für einen Gemeinderat.
Die Kreisfreie Stadt Rosenheim hat aktuell 44 Stadträt*innen. Sie werden nach dem gleichen Verfahren gewählt wie die Kreisrät*innen. Es gibt also auch für sie einen eigenen Stimmzettel.
Hier findest du die Kandidat*innen für den neuen Stadtrat der Stadt Rosenheim und für den oder die Oberbürgermeister*in.
Eine Partei wählen
Auf den Stimmzetteln für die Mitglieder im Stadt- oder Gemeinderat sind die Kandidat*innen in Listen nach Parteien sortiert.
Wenn man seine gesamten Stimmen an eine Partei geben möchte, kann man den Kreis neben dem Parteinamen ganz oben in der Liste ankreuzen. Dann bekommen so viele Kandidat*innen auf der Liste von oben nach unten je eine Stimme, bis die Stimmen verbraucht sind.
Personen wählen
Man kann seine Stimmen aber auch auf einzelne Personen verschiedener Parteien verteilen. Dafür macht man in dem Feld vor dem Namen des Kandidaten oder der Kandidatin kein Kreuz, sondern schreibt eine Zahl von 1 bis 3. Wenn man eine 3 einträgt, bedeutet das, dass man dieser Person 3 seiner 70 möglichen Stimmen gibt. Einer anderen Person gibt man vielleicht auch 3 Stimmen und wieder anderen nur 2 oder 1 Stimme.
Wenn man so vorgeht, muss man gut mitrechnen!
Wenn man weniger als seine möglichen Stimmen vergibt, ist das nicht schlimm und die restlichen verfallen einfach. Wenn man aber aus Versehen mehr Stimmen vergibt, ist der ganze Stimmzettel ungültig!
Kombi-Variante
Es lässt sich auch beides kombinieren, in dem man seinen absoluten Lieblings-Kandidaten 3 oder weniger Stimmen gibt und dann ein Kreuz bei der Partei macht, die man am besten findet. Dann zählen zuerst die Kandidat*innen mit den Zahlen neben ihren Namen und die restlichen Stimmen werden der Reihe nach auf die Kandidaten der Partei verteilt.
Man darf auch einzelne Namen aus einer Liste streichen, wenn man z.B. die Partei gut findet, aber eine Person absolut nicht wählen mag. Diese wird dann bei der Stimmverteilung übergangen.
Gut zu wissen: Wer sich unsicher ist, kann im Wahllokal um Hilfe bitten. Und wer bemerkt, dass er sich vertan hat, kann beim Wahlleiter vor Ort, um einen neuen Stimmzettel bitten.
Briefwahl
Termine 8.3.2026 & 22.3.2026
Wer schon jetzt weiß, dass er am Tag der Wahl, also am 8. März 2026, nicht zwischen 8 und 18 Uhr ins Wahllokal kommen kann, sollte eine Briefwahl beantragen. Das ist auch erlaubt, wenn man statt im Wahllokal lieber daheim in Ruhe wählen möchte.
Wenn man sich für eine Briefwahl entscheidet, macht es Sinn anzukreuzen, dass man auch im Falle einer Stichwahl am 22.2.2026 wieder per Briefwahl wählen möchte.
Briefwahl beantragen
Um die Unterlagen für die Briefwahl zu beantragen, braucht man die Wahlbenachrichtigung, die alle Wahlberechtigten automatisch mit der Post bekommen sollten. Auf deren Rückseite steht, wie man die Briefwahl beantragt. Ganz unten links ist die Adresse des Wahlamts für die Einsendung.
Wichtig: Der Umschlag zur Briefwahl muss bis zum 27. Februar dort angekommen sein!
Richtig ausfüllen
Die Briefwahlunterlagen beinhalten die verschiedenen Stimmzettel, den Wahlschein und verschiedenfarbige Umschläge.
Es ist wichtig, alles genau so auszufüllen, zu falten, in die Umschläge zu stecken und die Umschläge zuzukleben, wie es beschrieben wird. Hier muss man sehr genau arbeiten, damit die Wahl nicht ungültig ist.
Schritt 1: Die Stimmzettel ausfüllen, einmal falten und in den weißen Briefumschlag stecken. Zukleben nicht vergessen!
Schritt 2: Den Wahlschein mit Name und Datum unterschreiben und zusammen mit dem weißen Briefumschlag in den roten Briefumschlag stecken.
Schritt3: Den roten Briefumschlag bis zum 4. März 2026 im Wahlamt abgeben oder in einen normalen Briefkasten werfen. Man muss auch keine Briefmarke draufkleben!
Wählen im Wahllokal
Der Wahlraum
Die Wahlräume haben am 8. März 2026 von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Wann du hingehst, kannst du frei wählen und muss dich auch nicht anmelden. Die Adresse deines Wahllokals steht auf der Wahlbenachrichtigung, die du bekommen hast. Meist sind vor Ort Schilder, die dich zum richtigen Raum leiten.
In dem Wahllokal sind mehrere Wahl-Helfer. Die helfen einem dabei, alles in der richtigen Reihenfolge zu machen.
Man darf sie auch fragen, wenn man sich unsicher ist, wie etwas auszufüllen ist. Und man darf sie um einen neuen Stimmzettel bitten, wenn man merkt, dass man sich beim Ausfüllen vertan hat.
Wichtig: Mitbringen musst du die Wahl-Benachrichtigung und deinen Personalausweis oder Reisepass!
Unterlagen
Zuerst zeigt man seine Wahlbenachrichtigung und den Ausweis vor. Dann bekommt man die Stimmzettel, mit denen man sich in eine so genannte Kabine zurückzieht, damit man in Ruhe und geheim wählen kann. Die Kabinen sind meist nur Aufstell-Wände an einem Schreibtisch. Dort füllt man in aller Ruhe die Stimmzettel aus und faltet sie einmal.
Die Wahlhelfer zeigen einem die so genannte Wahlurne, eine Box, in die man die Stimmzettel selbst einwirft. Fertig!
Wichtig: Die Wahlbenachrichtigung nicht wegwerfen! Die ist noch für eine eventuelle Stichwahl am 22.3.2026 wichtig!
Stimmzettel
Ankreuzen
Oben auf dem Stimmzettel ist immer genau angegeben, wie viele Stimmen man hat.
Auf den Stimmzetteln für den Landrat und den Bürgermeister darf man jeweils nur eine Stimme abgeben. Dann stimmt man für eine*n Kandidat*in ab, indem man den Kreis neben dem Namen deutlich ankreuzt. Man darf auch z.B. einen Haken machen.
Auf den Stimmzetteln für die Mitglieder im Kreisrat und im Stadt- oder Gemeinderat hat es mindestens 8 Stimmen – das hängt von der Zahl der Einwohner ab. Der Kreistag im Landkreis Rosenheim hat 70 Mitglieder. Deshalb hat man hier auch 70 Stimmen.
Stimmen verteilen
Wenn du mehrere Stimmen vergeben darfst, wie bei der Wahl zum Gemeinderat und Kreistag, gibt es dafür 3 verschiedene Möglichkeiten:
1. Nur ein Kreuz ganz oben bei einer Liste setzen, neben dem Namen der Partei. Dann werden deine Stimmen innerhalb dieser Liste von oben nach unten mit je einer Stimme auf die Kandidat*innen verteilt. Man kann aber auch Namen aus der Liste durchstreichen. Dann werden diese übersprungen.
2. Die Stimmen gezielt an bestimmte Personen vergeben. Dies ist auch über mehrere Partei-Listen hinweg möglich. Man macht dann kein Kreuz, sondern schreibt eine 3 (für 3 Stimmen), eine 2 oder eine 1 (für eine Stimme) neben den Namen der Person. Hier muss man gut mitrechnen, denn wenn man mehr Stimmen verteilt, als man darf, ist der Stimmzettel ungültig.
3. Beide Möglichkeiten kombinieren, indem man seinen absoluten Lieblingskandidat*innen z.B. je 3 Stimmen gibt und dann mit einem zusätzlichen Listenkreuz festlegt, dass die restlichen Stimmen auf eine bestimmte Partei verteilt werden. Dann ist es auch mit dem Rechnen leichter.
Ungültig
Dein Stimmzettel wird ungültig, wenn du mehr Stimmen abgibst als du darfst oder wenn du Anmerkungen oder Kommentare dazuschreibst.
Wichtig: Wenn du dich beim Ausfüllen vertan hast, dann streiche nichts durch!
Bitte stattdessen die Wahlhelfer in deinem Abstimmungsraum um einen neuen Stimmzettel.
Die Ergebnisse der Wahlen entscheiden darüber, wer in den nächsten 6 Jahren viele wichtige Entscheidungen für den Ort trifft, in dem du lebst.
Wo wird Geld investiert und wo soll gespart werden? Straßen, Radwege, Schulen, Schwimmbäder, Jugendtreffs, Krankenhäuser, Busse, etc. – all das hängt davon ab, was die Politik vor Ort entscheidet.
Du kannst mitentscheiden, indem du wählen gehst und deine Stimmen abgibst!
Nutze die Chance und überzeuge auch andere:
Geh wählen!
Weitere Infos
Weitere Infos findest du in zwei Broschüren, die die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit zum kostenlosen Download anbietet.
Die Wahl-Ergebnisse werden ab dem 8.3.2026 ab 18 Uhr ermittelt und bekannt gegeben.
Du findest sie dann auf den Webseiten der Städte, Gemeinden und des Landkreises Rosenheim.
Es gibt auch ein Erklärvideo vom Bayerischen Behindertenbeauftragten zur Bundestagswahl bei Youtube in einfacher Sprache und Gebärdensprache.
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