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Eine Wahl für 6 Jahre!

Foto: Auf einem karierten Blockblatt sind mit Füller vier Kreise gezogen und dazu steht geschrieben: Bürgermeister, Gemeinderäte, Landrat, Kreistagsmitglieder. Der Kreis bei Bürgermeister ist angekreuzt. Die Hand mit dem Füller ist ebenfalls zu sehen.

19. Januar 2026

Kategorie: Info, Leben, Politik, Wissen

Ob vor deinem Haus ein Radweg gebaut wird, das Schwimmbad im Ort geschlossen oder die Schulturnhalle endlich erneuert wird, das entscheiden die Politiker vor Ort. In Bayern werden sie jetzt für die nächsten 6 Jahre neu gewählt. Es ist also eine wichtige Wahl, die über vieles bei uns in den Gemeinden entscheidet. Dank unserer Demokratie dürfen wir wählen gehen und so mitentscheiden. 

Am 8. März 2026 ist in Bayern Kommunalwahl.
Geh wählen! 

Wer wird gewählt?

 

In der Region Rosenheim werden 43 Bürgermeister*innen, 1 Landrat und 1 Oberbürgermeister gewählt. Auch die Mitglieder ihrer Parlamente, also Kreisrät*innen, Stadträt*innen und Gemeinderät*innen werden neu gewählt.

In der Stadt Rosenheim gibt es 2 Stimmzettel – für den Oberbürgermeister und den Stadtrat. In den Gemeinden des Landkreises Rosenheim sind es 4 Stimmzettel, für das Amt des Bürgermeisters und die Gemeinderäte, aber auch für den Landrat und die Mitglieder im Kreistag.

 

 

Wer darf wählen?

 

Für die Kommunalwahl gilt: man muss am Wahltag (also am 8.3.2026) 18 Jahre oder älter sein und seit mindestens 2 Monaten in Bayern wohnen. Außerdem muss man deutsche*r Staatsbürger*in sein oder Staatsbürger*in eines anderen EU-Landes. Und man darf nicht durch eine Gerichtsentscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.

Gut zu wissen: Dann bekommt man automatisch mit der Post an seine Wohnadresse eine Wahlbenachrichtigung zugeschickt.

 

Offizielles Plakat zur Kommunalwahl 2026 am 8.3.26 mit dem Slogan "Deine Wahl" und der URL www.deinewahl.bayern.de
Logo des Kreisjugendrings Rosenheim

 

 

U18 Wahl

Tipp: Wenn du noch nicht volljährig bist, kannst du deine Stimme bei der U18 Wahl abgeben! Die zählt zwar nicht zum Gesamtergebnis, macht aber sichtbar, wie die jüngeren Menschen wählen würden. Und sie ist eine gute Übung.

Sowohl in der Stadt Rosenheim als auch in mehreren Gemeinden gibt es in der Zeit vom 16. bis 27. Februar U18 Wahlbüros, zum Beispiel in Jugendtreffs. Die Infos dazu findest du auf der Webseite des Kreisjugendrings Rosenheim.

Die Wahlbenachrichtigung

Alles beginnt mit der Wahlbenachrichtigung. Die kommt automatisch zu dir nach Hause in den Briefkasten. Auf der Wahlbenachrichtigung steht, wann und wo du wählen gehen darfst. Man muss in dem Wahlraum zum Wählen gehen, der da angegeben ist. Wenn man zwingend woanders wählen gehen möchte, z.B. weil der andere Ort nicht barrierefrei ist, kann man das auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung beantragen.

Tipp: Wenn du bis zum 15. Februar 2026 noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hast, solltest du bei dir im Rathaus nachfragen, woran das liegt!

 

Briefwahl beantragen

Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung findest du auch den Antrag für die Briefwahl – falls du am Tag der Wahl verreist bist oder in Ruhe zu Hause wählen möchtest. Am besten kreuzt du dann auch gleich an, dass du im Falle einer Stichwahl auch per Briefwahl wählen möchtest.
Unten links steht die Adresse, wo du deinen Antrag hinschicken musst. Wenn du ihn mit der Post schickst, musst du das Porto dafür selbst bezahlen.

Achtung! Der Antrag auf Briefwahl muss spätestens am 27. Februar 2026 im Wahlamt angekommen sein!

 

Landrat

Zum Landkreis Rosenheim gehören 46 Gemeinden. Das höchste politische Amt ist das des Landrats.
Bei der Kommunalwahl 2026 stehen sechs Kandidaten und eine Kandidatin zur Wahl:

Otto Lederer (Landrat seit 2020) (CSU)
Sepp Hofer (stellvertretender Landrat) (Freie Wähler)
Andreas Winhart (Mitglied des Landtags) (AfD)
Alexandra Burgmaier (stellvertretende Landrätin) (SPD)
Josef Fortner (ÖDP)
Helmut Freund (Bayernpartei)
Martin Bauhof (Die Linke)

Auf dem Stimmzettel darf man nur ein Kreuz machen!

 

Bürgermeister

Die 1. Bürgermeister*innen werden genauso wie der Landrat direkt gewählt, mit einer Stimme für einen Kandidaten oder eine Kandidatin.

Für das höchste Amt der Stadt Rosenheim, das des Oberbürgermeisters oder der Oberbürgermeisterin, stellen sich 2026 sieben Personen zur Wahl:

Andreas März (Oberbürgermeister seit 2020) für die CSU
Christopher Ehrenböck (Freie Wähler / UP)
Maximilian Leucht (AfD)
Anna Rutz (Grüne)
Abuzar Erdogan (SPD)
Marcus Moga (FDP)
Hannah Rohs (Die Linke)

In 43 der 46 Gemeinden des Landkreises Rosenheim werden ebenfalls die Bürgermeister neu gewählt.

 

Ausnahme

In 3 Gemeinden des Landkreises Rosenheim werden bei dieser Wahl keine Bürgermeister gewählt: Bad Feilnbach, Eggstätt und Feldkirchen-Westerham. Das liegt daran, dass hier schon vorher neu gewählt werden musste, weil z.B. ein voriger Bürgermeister zurückgetreten ist.

Auch in diesen 3 Gemeinden werden aber die Mitglieder für den Gemeinderat gewählt.

 

Stichwahl

Um 1. Landrät*in oder 1. Bürgermeister*in zu werden, benötigt man die absolute Mehrheit der Wählerstimmen. Wenn bei der Wahl am 8. März kein Kandidat mehr als 50% der Stimmen erreicht, gibt es eine Stichwahl.

Termin: Die findet am 22. März 2026 statt! Dann geht man erneut zum Wählen.

Wichtig: Für die Stichwahl benötigst du wieder deine Wahlbenachrichtigung! Wirf sie also auf keinen Fall gleich nach der Wahl am 8. März weg!

 

Kreistag

Die wichtigen politischen Entscheidungen, die einen Landkreis betreffen, werden durch Abstimmung im Kreistag getroffen. Im Kreistag für den Landkreis Rosenheim sitzen 70 Kreisrät*innen. Deshalb hat man für die Wahl auch 70 Stimmen.

Auf den Stimmzetteln für die Mitglieder im Kreistag sind die Kandidat*innen in Listen nach Parteien sortiert. Man hat drei Möglichkeiten, seine Stimmen zu verteilen:

Eine Partei wählen

Wenn man seine Stimmen alle einer Partei geben möchte, kann man den Kreis neben dem Parteinamen ganz oben in der Liste ankreuzen. Die 70 Stimmen werden dann von oben nach unten mit je einer Stimme an die Kandidaten in der Liste verteilt. Man darf sogar Personen aus der Liste durchstreichen. Die werden dann übergangen.

Einzelne Personen wählen

Man kann seine Stimmen aber auch auf einzelne Personen verschiedener Parteien verteilen. Dafür schreibt man in das Feld vor dem Namen des Kandidaten eine Zahl von 1 bis 3. Wenn man eine 3 einträgt, bedeutet das, dass man dieser Person 3 seiner 70 möglichen Stimmen gibt. Einer anderen Person gibt man vielleicht auch 3 und wieder anderen nur 2 oder 1 Stimme.

Wenn man so vorgeht, muss man gut mitrechnen! Denn wenn man aus Versehen mehr Stimmen vergibt, ist der ganze Stimmzettel ungültig! Weniger als die möglichen Stimmen ist dagegen nicht so schlimm. Dann verfallen nur die nicht genutzten.

Achtung: Manchmal steht eine Person mehrmals in einer Liste. Das ist erlaubt! Man darf ihr aber nicht mehr als insgesamt 3 Stimmen geben.

Beides kombinieren

Es lässt sich auch beides kombinieren, in dem man seinen absoluten Lieblings-Kandidaten 3 oder weniger Stimmen gibt und dann ein Kreuz bei der Partei macht, die man am besten findet. Dann zählen zuerst die Kandidat*innen mit den Zahlen neben ihren Namen und die restlichen Stimmen werden der Reihe nach auf die Kandidaten der Partei verteilt.

Gut zu wissen: Wer sich unsicher ist, kann im Wahllokal um Hilfe bitten. Und wer bemerkt, dass er sich vertan hat, kann beim Wahlleiter vor Ort, um einen neuen Stimmzettel bitten.

 

Gemeinderat

Eine Stadt hat meist mehr Einwohner als eine Gemeinde. Deshalb werden für einen Stadtrat in der Regel mehr Mitglieder gewählt als für einen Gemeinderat. Wieviele Stimmen man hat, steht immer ganz oben auf dem Stimmzettel. Die Kreisfreie Stadt Rosenheim hat aktuell 44 Stadträt*innen.

Die Stadt- und Gemeinderäte werden nach dem gleichen Verfahren gewählt wie die Kreisrät*innen. Es gibt also auch für sie einen eigenen Stimmzettel.

Entsprechend gibt es auch hier die Möglichkeit, eine Partei-Liste anzukreuzen, die Stimmen mit 3, 2 oder 1 auf bestimmte Personen (auch verschiedener Parteien) zu verteilen oder beides zu kombinieren. Und auch hier gilt: man darf einzelne Namen aus der Liste streichen.

 

Briefwahl

Wer schon jetzt weiß, dass er am Tag der Wahl, also am 8. März 2026, nicht zwischen 8 und 18 Uhr ins Wahllokal gehen kann, sollte eine Briefwahl beantragen. Das ist auch erlaubt, wenn man statt im Wahllokal lieber daheim in Ruhe wählen möchte.
Tipp: Wenn man sich für eine Briefwahl entscheidet, macht es Sinn, anzukreuzen, dass man auch im Falle einer Stichwahl wieder per Briefwahl wählen möchte.

Um die Unterlagen für die Briefwahl zu beantragen, muss man die Rückseite der Wahlbenachrichtigung entsprechend ausfüllen und bis zum 27. Februar an die Adresse des Wahlamts schicken.

Die Briefwahlunterlagen beinhalten die verschiedenen Stimmzettel, den Wahlschein und verschiedenfarbige Umschläge. Es ist wichtig, alles genau so auszufüllen, zu falten, in die Umschläge zu stecken und die Umschläge zuzukleben, wie es beschrieben wird. Hier muss man sehr genau arbeiten, damit die Wahl nicht ungültig ist.

Schritt 1: Die Stimmzettel ausfüllen, einmal falten und in den weißen Briefumschlag stecken.
Schritt 2: Den Wahlschein mit Name und Datum unterschreiben und zusammen mit dem weißen Briefumschlag in den roten Briefumschlag stecken.
Schritt 3: Den roten Briefumschlag bis zum 4. März 2026 im Wahlamt abgeben oder in einen Briefkasten werfen. Man muss keine Briefmarke draufkleben!

 

Im Wahllokal

Die Wahlräume haben am 8. März 2026 von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Wann genau du hingehst, kannst du frei wählen und musst es auch nicht anmelden. Die Adresse deines Wahllokals steht auf der Wahlbenachrichtigung, die du bekommen hast. Meist sind vor Ort Schilder, die dich zum richtigen Raum leiten.

In dem Wahllokal sind mehrere Wahl-Helfer. Die helfen einem dabei, alles in der richtigen Reihenfolge zu machen. Man darf sie auch fragen, wenn man sich unsicher ist, wie etwas auszufüllen ist. Und man darf sie um einen neuen Stimmzettel bitten, wenn man merkt, dass man sich beim Ausfüllen vertan hat. Denn auf keinen Fall, sollte man etwas ausbessern oder durchstreichen, sonst ist der Stimmzettel schnell ungültig!

Wichtig: Mitbringen muss man die Wahl-Benachrichtigung und den Personalausweis oder Reisepass.
Zuerst zeigt man seine Wahlbenachrichtigung und den Ausweis vor. Dann bekommt man die Stimmzettel, mit denen man sich hinter eine Stellwand zurückzieht, um sie in Ruhe und geheim auszufüllen.

Gut zu wissen: Wenn Kommentare an den Rand geschrieben werden, werden Stimmzettel übrigens automatisch ungültig!
Die ausgefüllten Stimmzettel einmal falten und dann in die Wahlurne einwerfen. Fertig!

Tipp: Die Wahlbenachrichtigung nicht wegwerfen! Die ist noch für eine eventuelle Stichwahl am 22.3.2026 wichtig!

Die Wahl-Ergebnisse werden ab dem 8.3.2026 ab 18 Uhr ermittelt und bekannt gegeben.
Du findest sie dann auf den Webseiten der Städte, Gemeinden und des Landkreises Rosenheim.

Die Ergebnisse der Wahlen entscheiden darüber, wer in den nächsten 6 Jahren viele wichtige Entscheidungen für den Ort trifft, in dem du lebst.
Wo wird Geld investiert und wo soll gespart werden? Straßen, Radwege, Schulen, Schwimmbäder, Jugendtreffs, Krankenhäuser, Busse, etc. – all das hängt davon ab, was die Politik vor Ort entscheidet.

Du kannst mitentscheiden, indem du wählen gehst und deine Stimmen abgibst!
Nutze die Chance und überzeuge auch andere:

Geh wählen!

 

Logo zur Kommunalwahl 2026 mit dem Slogan "Deine Wahl" und der URL www.deinewahl.bayern.de

Hier findest du weitere Beiträge zur Kommunalwahl 2026 bei aROund:

Foto: ein junger Erwachsener mit einer Kochschürze steht in einer Küche und schüttet Nudeln in einen Topf mit kochendem Wasser. Auf der Schürze ist das Logo des iNNSEKTs zu sehen und im Hintergrund das Plakat mit den Terminen der Demokratie-Küche.
14. Januar 2026 +++ Kategorie Info, Jugendarbeit, Politik, Wissen
Artikel von Anne von aROund

Erst essen, dann wählen

Am 8. März ist wieder eine Wahl. Aber wie lernt man die Politiker kennen, die auf dem Wahlzettel stehen? In Wasserburg geht das im Jugendtreff bei leckerem Essen. Alle jungen […]